Familienhilfe

Der Träger erbringt ambulante Hilfe zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII in Verbindung § 31 SGB VIII in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH).
Die Familienhilfe orientiert sich an den im Einzelfall vereinbarten Zielen des Hilfeplans und beteiligt sich aktiv an dessen Gestaltung.
Die Familienmitglieder werden bei der Konflikt- und Problembewältigung unterstützt und deren Zusammenhalt gefördert.

Zielgruppe
Die sozialpädagogische Familienhilfe kann in allen Familien eingesetzt werden, die
sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden, mit deren Bewältigung sie
alleine überfordert sind und bei denen andere Hilfearten der Hilfe zur Erziehung
nicht geeignet sind oder der Ergänzung durch die sozialpädagogische Familienhilfe
bedürfen.
Der Einsatz sozialpädagogischer Familienhilfe geschieht in allen Formen von Familie (Kleinfamilie, Großfamilie, patchwork-Familie, Stieffamilie, Pflegefamilie, Alleinerziehende,
Verheiratet oder auch nicht)

Aufgaben
Die Familienhilfe wird von pädagogischem Fachpersonal, mit Berufserfahrung geleistet.
Sie unterstützen, betreuen und begleiten die Familien intensiv bei
 Fragen und Schwierigkeiten in der Erziehung
 der Bewältigung von Krisen und Konflikten in der Familie
 Problemen in den Bereichen Kindergarten, Schule und Ausbildung
 der Kontaktaufnahme und beim Umgang mit Ämtern und Behörden
 Fragen der wirtschaftlichen und gesundheitsbewussten Haushalts- und Lebensführung
 der Freizeitgestaltung und bei Freizeitmaßnahmen für Kinder und Eltern
 Hilfen im Rahmen der Entschuldung
 Geltendmachung von Ansprüchen auf Sozialversicherungsleistungen

Pädagogische Zielsetzung
 Das Handlungsrepertoire der Familie wird dahingehend gefördert, dass sie ihr Leben
zukünftig selbstständig und unabhängig von weiterer Hilfe zum Wohl der Kinder gestalten kann
 -Stärkung der Ressourcen der Familie
 -Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
 -Erweiterung der Alltags- und Handlungskompetenz der Eltern
 -Angemessene Förderung und Versorgung der Kinder
 -Stärkung des Selbstwertgefühls der Familienmitglieder
 -Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien
 -Erhalt und Entwicklung des familiären Lebenszusammenhangs, der Kommunikation und
der Interaktionsmuster
 -Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und der Freizeitgestaltung
 -Sicherung der materiellen Lebensbedingungen
 -Aufbau sozialer Netzwerke
Der Umfang und die Inhalte der Betreuung sowie die konkrete Ziele sowie werden gemeinsam mit
Familienmitgliedern, dem Träger und dem Jugendamt erarbeitet, beschrieben und vereinbart.