Der Träger erbringt ambulante Hilfe zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII in Verbindung § 31 SGB VIII in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH).
Die Familienhilfe orientiert sich an den im Einzelfall vereinbarten Zielen des Hilfeplans und beteiligt sich aktiv an dessen Gestaltung.
Die Familienmitglieder werden bei der Konflikt- und Problembewältigung unterstützt und deren Zusammenhalt gefördert.
Die sozialpädagogische Familienhilfe kann in allen Familien eingesetzt werden, die
sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden, mit deren Bewältigung sie
alleine überfordert sind und bei denen andere Hilfearten der Hilfe zur Erziehung
nicht geeignet sind oder der Ergänzung durch die sozialpädagogische Familienhilfe
bedürfen.
Der Einsatz sozialpädagogischer Familienhilfe geschieht in allen Formen von Familie (Kleinfamilie, Großfamilie, patchwork-Familie, Stieffamilie, Pflegefamilie, Alleinerziehende,
Verheiratet oder auch nicht)
Die Familienhilfe wird von pädagogischem Fachpersonal, mit Berufserfahrung geleistet.
Sie unterstützen, betreuen und begleiten die Familien intensiv bei
Der Umfang und die Inhalte der Betreuung sowie die konkrete Ziele sowie werden gemeinsam mit
Familienmitgliedern, dem Träger und dem Jugendamt erarbeitet, beschrieben und vereinbart.